- Die Scans, PDFs und Bilder von Dokumenten müssen eine ausreichende Qualität besitzen, sodass sie auch unter Vergrößerung gut lesbar sind.
- Die Kopien der Dokumente müssen vollständig eingereicht werden, d. h. einschließlich jener Seiten, die nicht übersetzt werden müssen, da diese in der Übersetzung ebenfalls erwähnt werden. Dies gilt insbesondere auch bei mehrsprachigen Dokumenten.
- Erforderlich ist die Mitteilung der Schreibweise aller für die Übersetzung relevanten Namen, wie sie im Pass erfasst sind.
- Die Urkundenübersetzung erfolgt vollständig, d. h., alle Abkürzungen, Stempel, Abbreviaturen, Anmerkungen und die Formularstruktur fließen in die Übersetzung ein.
- Zur Beglaubigung der Übersetzung ist es nicht erforderlich, das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie davon vorzulegen. Diese Dokumente werden zusammen mit ihrer Übersetzung am Ort der Anforderung vorgelegt. Wenn der Kunde jedoch auf der Formulierung das Dokument wurde aus dem Original übersetzt besteht, muss er dieses dem Übersetzer vorlegen.