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Auftragsbestimmungen

  1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbestimmungen gelten für schriftliche Verträge zwischen dem Übersetzer, Elena Steinemann M.A., und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich individuell und schriftlich vereinbart.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

  • Originale oder Kopien von Urkunden, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung.
  • Dokumente, die dem Übersetzer auf elektronischen Datenträgen als PDFs, Scans, div. Bildformaten o.Ä. übermittelt werden, sollen entsprechende Qualität besitzen, so dass die bei der Vergrößerung des Textes gute Lesbarkeit ermöglich wird.
  • Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Dokumenten und/oder Kopien der Dokumente und Anweisungen zum Auftrag ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
  • Der Auftragsgeber teilt rechtzeitig dem Übersetzer die Schreibweise im Pass aller relevanten für die Übersetzung Namen.

3. Ausführen des Übersetzungsauftrags

  • Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte, beglaubigte durch die Siegel des Übersetzers Ausfertigung der Übersetzung.
  • Sobald dem Übersetzer eine Auftragsbestätigung fängt er der Übersetzung an.
  • Entsprechend der deutschen Gesetzgebung, die die Dienstanbietung im Internet regelt, die Stornierung des Auftrags seitens des Auftragsgebers, nachdem der Übersetzer mit der Übersetzung bereits begonnen und darüber den Auftragsgeber informier hat, ist ausgeschlossen.
  • Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

4. Übergabe des Übersetzungsauftrags

  • Die Bestätigung der Auftragserledigung erfolgt durch Auftragsgeber:
  • Im Büro des Übersetzers persönlich;
  • Via E-Mail.
  • Dafür legt der Übersetzer dem Auftragsgeber die Übersetzung zur Kontrolle vor:
  • Im Büro des Übersetzers persönlich;
  • Via E-Mail als Screenshot oder PDF.

5. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

  • Der Auftraggeber überprüft die Übersetzung auf Mängeln (vor allem Namen und Daten), die er dem Übersetzer unter genauer Angabe des Mangels unmittelbar im Büro persönlich oder via E-Mail mitteilt. Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.
  • Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  • Übersetzungsmängel, die auf schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Urkundenvorlagen beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.
  • Wird die Übersetzung vom Auftraggeber nach der Prüfung auf Mängel und Korrekturen angenommen, werden spätere Korrekturansprüche des Auftragsgeber nur gegen zusätzliche Bezahlung ausgeführt.
  • Werden die Übersetzungen aufgrund Mängel bzw. Fehler von offiziellen Stellen/Ämter oder Behörden abgewiesen, verpflichtet sich der Übersetzer auf kostenlose Mängelbeseitigung.

6. Haftung

  • Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  • Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.

7. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, sowie keinen Vorteil für sich daraus zu ziehen.

8. Mitwirkung Dritter

  • Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
  • Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt 7. dieser Bestimmungen verpflichten.

9. Vergütung

  • Die bezahlung des Übersetzers für seine Dienstleistungen erfolgt vom Auftraggeber durch Überweisung auf das Konto des Übersetzers oder in bar im Büro des Übersetzers.
  • Die Rechnungen des Übersetzers sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug nach Rechnungsdatum.
  • Alle Preise verstehen sich brutto, da der Übersetzer die Voraussetzungen eines Kleinunternehmers nach § 19 UstG erfüllt.
  • Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen (z.B. Porto oder Versand).
  • Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen sowie bei einem Auftraggeber, der im Ausland seinen Wohnsitz hat, einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
  • Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  • Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Übersetzungen nicht an die Dritten, in Konkurrenz zum Übersetzer stehenden Personen, auszuhändigen.

11. Anwendbares Recht

  • Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
  • Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
  • Gerichtsstand ist der Erfüllungsort, d.h. der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung, in diesem Fall Stadt Stuttgart. Die Sprache ist Deutsch.